Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie gerichtlich und außergerichtlich in allen Fragen, die sich in der Ehe, anlässlich der Trennung der Ehepartner, im Scheidungsverfahren, aber auch in Zusammenhang mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften ergeben.

Unsere Tätigkeitsschwerpunkte liegen vornehmlich in folgenden Bereichen:

  • Was ist vor einer Eheschließung zu bedenken?
  • Welche Rechte und Pflichten habe ich während bestehender Ehe?
  • Was ist bei Trennung und Scheidung außergerichtlich und gerichtlich zu beachten?
  • Durchsetzung Ihres Sorgerechts und Umgangsrechts.
  • Was wird aus den Kindern nach Trennung und Scheidung?
  • Unterhaltsansprüche von Kindern, Ehegatten, Eltern durchsetzen bzw. abwehren.
  • Wer hat Anspruch auf Unterhalt und wer muss wie viel Unterhalt an wen wie lange zahlen?
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung.
  • Was wird aus unserem/meinem Haus, unserer/meiner Wohnung, unserem/meinem Vermögen?
  • Kindschaftsrecht
  • Adoption
  • Anfechtung oder Feststellung der Vaterschaft
  • Internationale Scheidungen
  • Gestaltung von Eheverträgen oder Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Recht der nichtehelichen Lebensgemeinschaften
  • Recht der (gleichgeschlechtlichen) Lebenspartnerschaft
  • Ansprüche des Sozialamts bzw. gegen das Sozialamt (Sozialhilferückgriff, Grundsicherung)

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