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Arbeitsrecht
Wir betreuen Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und angrenzenden Rechtsgebieten.
Im Bereich des individuellen Arbeitsrechts sind wir insbesondere bei der
- Vorbereitung und Betreuung der Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvereinbarungen,
- der Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen, mit flexiblen Arbeitszeitmodellen, leistungsorientierten Vergütungsvereinbarungen und Mitarbeiterbeteiligungsmodellen
behilflich.
Im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts unterstützen wir unsere Mandanten bei allen
- betriebsverfassungsrechtlichen Belangen, insbesondere Einigungsstellen- und Beschlussverfahren sowie Interessensausgleichs- und Sozialplanverhandlungen und Abschlüssen
- tariflichen Angelegenheiten.
Bei Umstrukturierungen von Unternehmen und Betriebsübergängen übernehmen wir für unsere Mandanten die Gestaltung und Begleitung bei der Umsetzung.
Im Beratungsbereich bieten wir unseren Mandanten zudem Inhausschulungen für Führungskräfte und Betriebsräte zu den Themen individuelles- und kollektives Arbeitsrecht an.
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